Eine unsichtbare Branche, ohne die heute nichts mehr geht
Wir alle wissen, wie es um den Bekanntheitsgrad unserer Branche und unseres Berufes steht. Daraus resultieren letztlich auch die Schwierigkeiten, geeigneten Nachwuchs zu finden, denn wenn uns keiner kennt, kommt auch niemand auf die Idee, in dieser Branche zu arbeiten. Die breite Öffentlichkeit kennt in der Regel nicht die bedeutende Rolle der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik in unserer modernen Gesellschaft. Daher soll künftig weltweit jedes Jahr am 26. Juni der „World Refrigeration Day“ gefeiert werden. An diesem Tag möchten zahlreiche nationale und internationale Verbände und Organisationen aus den USA, Indien, Pakistan, den Philippinen, Thailand, Australien, Afrika und ganz Europa mit verschiedensten Aktivitäten aufzeigen, wie eng die Kälte- und Klimatechnik in unser tägliches Leben verflochten ist.
Die Bonner Verbände BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks), VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe) und ZVKKW (Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen) haben beiliegend eine kurze Presseinformation zum „World Refrigeration Day“ und zur Kälte- und Klimabranche mit einigen Zusatzinformationen und Bildern zusammengestellt.
Diese Presseinformation ging bereits an zahlreiche überregionale Tages- und Wochenzeitungen - an die „Großen“ also. Es gibt aber auch unzählige regionale Zeitungen, die wir weder alle kennen noch direkt anschreiben können. Hier können Sie als Mitgliedsbetrieb, der in der Region bekannt ist, vielleicht auch regelmäßig Anzeigen schaltet und daher entsprechende Kontakte zu den Redaktionen pflegt, in Ihrem eigenen Interesse mithelfen, den Bekanntheitsgrad unserer Branche zu steigern, indem Sie den beiliegenden Pressetext an Ihre Kontakte vor Ort mit der Bitte um Veröffentlichung weiterreichen.
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
World Refrigeration Day - Anschreiben
World Refrigeration Day (Word-Dokument)
Die Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, insbesondere die Anpassung des § 47 (Luftreinhaltepläne) durch den neuen Absatz 4a, ist im April 2019 in Kraft getreten.
Inhalt der Neuregelung:
Neue Verhältnismäßigkeitsschwelle:
Im Kern zielt die Änderung des BImschG auf die Schaffung eines „Schwellenwertes“ von 50 μg NO2/m³ in Hinblick auf die Belastung mit Stickstoffdioxid und die Bewertung der daraus resultierenden Maßnahmen. Bei Messwerten bis zu dieser Grenze wäre „in der Regel“ die Anordnung von Fahrverboten nicht verhältnismäßig. Der eigentliche Grenzwert von 40 μg NO2/m³ (Jahresmittelwert) bleibt als EU-Recht unangetastet.
Ausnahmen von Fahrverboten:
Für den Fuhrpark des Handwerks wichtig sind die Nr. 1 bis 7 des § 47 Abs. 4a, die festlegen, welche Fahrzeuge zukünftig im Falle, dass es doch zu Fahrverboten in einzelnen Städten käme, ungehinderten Zugang zu Verbotsbereichen hätten
Der ZDH hatte sich seit Oktober 2018 in mehreren Stellungnahmen und in der Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages für die Neuregelung eingesetzt und einige Nachbesserungen erreichen können: Stellungnahme des ZDH vom Januar 2019:
ZDH Stellungnahme 13_BImschG-Aenderung_-_Aktualisierung_Januar_2019.pdf
13. Gesetz zur Änderung des BImschG
Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes
Im Zusammenhang mit der Änderung des BImschG steht auch die ebenfalls im April 2019 in Kraft getretene Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes, um Kontrollen in neuen Fahrverbotszonen Umweltzonen zu ermöglichen. Durch diese Regelung sollte eine Ausweitung der bestehenden „Plakettenregelung“ in der 35. BImschV vermieden werden („Blaue Plakette“).
Den Behörden wird zukünftig ermöglicht, die Kennzeichen einfahrender Fahrzeuge einzuscannen und mit den Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt abzugleichen, um zu überprüfen, ob die Fahrzeuge die jeweilige Fahrverbotszone befahren dürfen. In der Endfassung der Neuregelung wurde gegenüber dem Regierungsentwurf die Möglichkeit der automatischen Kontrollen auf Stichproben mit mobilen Geräten begrenzt und eine kürzere Datenspeicherung festgelegt. Wann und in welchem Umfang Städte diese Möglichkeit nutzen werden, ist zurzeit nicht absehbar.
Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
(Quelle: ZDH)
Aus den Händen von Bundesinnungsmeister Heribert Baumeister erhielt Landesinnungsmeister Dipl.-Ing. Reiner Bertuleit am 10. Mai 2019 anlässlich der Innungsversammlung der Landesinnung Niedersachsen/Sachsen-Anhalt
die goldene Ehrennadel des Bundesinnungsverbandes und damit die höchste Auszeichnung, die der BIV verleiht.
Reiner Bertuleit, Geschäftsführer der Kälte-Klima GmbH mit derzeit sechs Standorten in Deutschland, ist Gründungsmitglied der Innung (im Jahre 1980), einer der Gründungsväter des BIV (1982 in Ratingen) und seit 1987 Landesinnungsmeister der Landesinnung Niedersachsen/Sachsen-Anhalt.
Auch die Gründung der Norddeutschen Kältefachschule 1989, die Initiative zum Neubau des Schulgebäudes in Springe 1992 und die Fusion mit der Innung Sachsen-Anhalt zur Landesinnung sind sein Werk.
Das heißt aber nicht ausruhen auf dem Erreichten. Die positive Entwicklung geht weiter. So laufen die Planungen zur Erweiterung von Schule, Werkstätten und Hotel und man hofft noch dieses Jahr damit beginnen zu können.
So ist es nicht überraschend, dass Reiner Bertuleit auf der Versammlung mit großer Einstimmigkeit wiedergewählt wurde und nun weitere drei Jahre das Amt des Landesinnungsmeisters bekleidet.
Allerdings soll dies nach eigener Aussage seine letzte Amtszeit sein. Den anwesenden Mitgliedern konnte er, vorausschauend wie man ihn kennt, bereits jetzt eine angestrebte Nachfolgeregelung präsentieren.
Volles Haus meldete die Stadthalle Düsseldorf, als am 12. Mai 2019 die Handwerkskammer zur 70. Meisterfeier geladen hatte. Es galt 846 Meisterbriefe an die Jungmeisterinnen und Jungmeister zu übergeben.
In Anwesenheit von NRW Ministerpräsident Armin Laschet, ZDH Präsident Hans-Peter Wollseifer sowie weiteren Vertretern aus Politik, Kirchen und Verbänden gratulierten der HWK Präsident Andreas Ehlert sowie Ministerpräsident Armin Laschet zur bestandenen Meisterprüfung und forderten die anwesenden Jungmeisterinnen und Jungmeister auf, mit Mut und Zuversicht die Zukunft anzupacken. Gleichzeitig gab Laschet ein deutliches Statement pro Europa und ermutigtedie Anwesenden zur Teilnahme an der Europawahl 2019.
Unter den Jahresbestmeistern 2018 war auch Lukas Kuhl aus Bornheim, der seinen Meisterbrief aus den Händen von Ministerpräsident Armin Laschet entgegen nehmen konnte.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz der persönlichen Daten neu regelt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Angaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie Informationen zu ihren Rechten und Pflichten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung ...