Newsletter No 143



Fünftes Gesetz zur Änderung des Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Schneller als ursprünglich erwartet ist das Fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften am 14. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und bekannt gemacht worden. Das Dokument finden Sie im Internet unter diesem Link ...

Der größte Teil der Gesetzesänderung wird nach den Inkrafttretens-Regelungen in Artikel 7 zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. Die neuen Vorschriften im Bereich des Meisterprüfungswesens werden erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes gelten (§ 122a HwO). Innerhalb dieser Übergangszeit ist eine neue Meisterprüfungsverfahrensordnung vom BMWi zu erlassen. Die Änderung im Übergangsgesetz zum Gerüstbau wird nach einer Frist von drei Jahren zum 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Möglichkeit der Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Juni 2021

Wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, können auch die Beiträge für den Monat Juni 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber gestundet werden, und zwar längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juli 2021. Auch die Beiträge für die Monate Januar bis Mai 2021 können bis zum Fälligkeitstag für die Juli-Beiträge gestundet werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis Juni 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Juli 2021 weitgehend zugeflossen sind.

Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist wieder mit einem einheitlich gestalteten Antragsformular zu stellen.

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes ...

Antrag auf Beitragsstundung ...

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