Newsletter No 147



Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft

Zum 1. September 2021 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Kraft getreten. Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Der mögliche Teilzeitumfang im Rahmen einer Elternzeit wird von 30 auf 32 Stunden pro Woche angehoben, unabhängig davon, ob der Beschäftigte Elterngeld bezieht oder nicht.
  • Der Arbeitszeitkorridor zum Erhalt des Partnerschaftsbonus wird von 25 bis 30 auf 24 bis 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erweitert. Außerdem muss der Partnerschaftsbonus nur in mindestens zwei von möglichen vier aufeinanderfolgenden Monaten in Anspruch genommen werden.
  • Zu einer Entlastung der Betriebe soll grundsätzlich auf einen Nachweis über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Anschluss an einen Elterngeldbezug verzichtet werden.
  • Eltern, deren Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommt, erhalten gestaffelt bis zu einer Höchstdauer von 16 Monaten Elterngeld, um die damit verbundene Mehrbelastungen aufzufangen.
  • Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird von 500.000 Euro auf 300.000 Euro abgesenkt.

Die Neuregelungen gelten für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren werden. Für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, ist weiterhin das BEEG in der bis zum 31. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

Bundeskabinett beschließt Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Am 1. September 2021 hat das Bundeskabinett die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die novellierte Verordnung soll zum 10. September 2021 in Kraft und zum 24. November 2021 außer Kraft treten. Neu hinzugekommen ist eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer SARS-CoV-2-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren und die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen.

Rundschreiben des ZDH zum Thema ...

Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ...

Branchen- und Betriebsvergleich 2022

Nach zwei Jahren ist es wieder soweit - Zeit für einen aktuellen gemeinsamen Branchen- und Betriebsvergleich von VDKF und BIV! Grundlage für diesen jetzt bereits zum vierten Mal durchgeführten Vergleich sind die Zahlen des Jahres 2020.

Erneut gilt: je größer die Anzahl der Betriebe, die sich beteiligen, desto besser ist die statistische Basis und umso genauer und aussagekräftiger sind die Ergebnisse. Wir dürfen Sie daher ganz herzlich zur Teilnahme einladen.

Alle teilnehmenden Mitgliedsbetriebe erhalten ein kostenfreies Exemplar des Branchen- und Betriebsvergleichs. Wer zusätzlich eine individuelle Auswertung des eigenen Betriebes möchte, kann dies zu einem günstigen Sonderpreis erhalten. Die Entscheidung für diese kostenpflichtige individuelle Auswertung kann auch noch im Nachhinein getroffen werden.

Weitere Informationen und Teilnahme ...

Nachhaltige Kühlung für die kleinen Lebensmittelgeschäfte in Europa - aktueller Newsletter

Ziel des Refrigerants, Naturally! for LIFE Projekts (RefNat4LIFE) ist die europaweite Förderung des Einsatzes von klimafreundlichen, natürlichen Kältemitteln in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen kleiner Lebensmittelgeschäfte.

Der BIV möchte Sie als Projektpartner an dieser Stelle auf den aktuellen RefNat4LIFE-Newsletter hinweisen ....

Hinweise zum Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz der persönlichen Daten neu regelt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Angaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie Informationen zu ihren Rechten und Pflichten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung ...