Covid 19 - Unterstützung für Betriebe
Im Folgenden möchten wir Sie auf verschiedene Informationsmaterialien bzw. Informationsquellen zum Thema Coronavirus aufmerksam machen:
- Bundesfinanzministerium / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Corona-Schutzschild für Deutschland / Schutzschild für Beschäftige und Unternehmen und FAQ zum Corona-Hilfsprogramm
Möglichst kein Unternehmen in Deutschland soll durch die Corona-Krise in Existenznot geraten und kein Arbeitsplatz verloren gehen. Bundesfinanzministerium und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben daher ein milliardenschweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen beschlossen und bündeln die wichtigsten Fragen und Antworten. - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen über arbeitsrechtliche Auswirkungen
Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen im Zuge der Corona-Epidemie: Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Die am häufigsten gestellten Fragen im Überblick. - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Aktualisierte Informationen zu den arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie
Aktualisierte Informationen von der BDA zu arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie als PDF-Download. - Bürgschaftsbanken: Finanzierungsportal für Fragen von Unternehmen mit Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
Die Rahmenbedingungen für die Verbürgung von Betriebsmittelkrediten durch Bürgschaftsbanken sind verbessert worden. Anfragen von Unternehmen zur Überbrückung Corona-bedingter Liquiditätsengpässe können direkt und mit zügiger Rückmeldung über das neue Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. - Bundesgesundheitsministerium: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus
Laufend aktualisierte Informationen vom Bundesgesundheitsministerium zum Coronavirus, insbesondere zu den am häufigsten gestellten Fragen. - Robert Koch-Institut: FAQ zum Coronavirus
Laufend aktualisierte Informationen vom RKI (zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention) zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Coronavirus. - Auswärtiges Amt: Tagesaktuelle Informationen für Reisende/Dienstreisen
Weltweite Reisewarnung: Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland. Es muss mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerechnet werden. - Corona Überbrückungshilfen - Webseite der Antragsplattform
- Ein Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA gibt die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2).
- Bundesagentur für Arbeit zu den Voraussetzungen bei Kurzarbeit aufgrund der Pandemie
- Speziell zur Information von Unternehmen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html unter der Rufnummer 030 18615-1515 eine Corona-Hotline eingerichtet. Sie informiert wochentags von 9 bis 17 Uhr zum Beispiel darüber, welche Unterstützung es im Falle von Unternehmensschließungen aufgrund Quarantäne oder Lieferengpässen gibt.
- Sofortmaßnahmen, Förderungen, Arbeitsausfall, Arbeitsschutz: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594
- Steuerstundungen ohne Zinszahlungen zur Erhaltung der Liquidität: https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/wichtiges-wirtschaftspaket-gegen-corona/
- Unterstützung für Selbstständige: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
- Betriebliche Pandemieplanung der Bundesregierung: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/GesBevS/Handbuch-Betriebl_Pandemieplanung_2_Auflage.pdf?__blob=publicationFile
- Generelle Informationen des Robert Koch Institutes: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
- Übersicht über handwerksrelevante Aspekte derzeitiger Corona-Verfügungen aller Bundesländer
- Ansprechpartner der Bundesländer zu Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Bauvertragliche Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus - Erlass des Bundesbauministeriums
- Überblick über aktuelle Zuschussprogramme der Länder
Unter www.svk.ch/corona finden Sie wertvolle Informationen, Checklisten und Links rund ums Thema Corona (COVID-19) des schweizerischen Verbands für Kältetechnik
Die Bundeskanzlerin hat am 23. März 2020 mit den Ministerpräsidenten der Länder ein gemeinsames Vorgehen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie vereinbart.
Sichergestellt bleiben müssen die Grundversorgung und Infrastrukturen. Hierbei kommt gerade auch Handwerksbetrieben eine entscheidende Rolle zu. Wir betonen gegenüber der Politik, dass sich Handwerksbetriebe ihrer Verantwortung bewusst sind, ihren Teil zur Daseinsvorsorge zu leisten – unter Beachtung sämtlicher Vorsichtsregeln. Erforderlich sind allerdings weitestmöglich einheitliche Regelungen vor Ort über Länder- und kommunale Grenzen hinweg, nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in Handwerkunternehmen tätig sind. Wir stehen hierzu mit den kommunalen Spitzenverbänden in direktem, engem Austausch.
Kurzarbeitergeld:
Mit dem Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (vgl. ZDH-Rundschreiben 125/20 vom 13. März 2020) wurde die Bundesregierung ermächtigt, eine Verordnung über Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld zu erlassen. Diese Ermächtigung nutzend, hat das BMAS am 19. März 2020 einen Verordnungsentwurf über Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung – KuGV) vorgelegt, der die jüngst im Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen über befristete Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld umsetzt:
· Absenkung des Anteils der Beschäftigten, der von Arbeitsausfall betroffen sein muss, um einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben, auf zehn Prozent der Belegschaft · Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld · Vollständige Erstattung der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit · Ausdehnung des Kurzarbeitergeldbezugs auf Leiharbeitnehmer.
In seiner Stellungnahme (s. Anlage) begrüßt der ZDH die Erleichterungen des Bezugs von Kurzarbeitergeld, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Beschäftigung zu sichern und die Unternehmen zu entlasten. Darüber hinaus wird die Verordnung, wie vom ZDH gefordert, mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.
Über die in der Verordnung beschlossenen Maßnahmen hinaus fordert der ZDH die Ausweitung der erleichterten KUG-Regelungen auf Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und das Saison-KUG. Zudem wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es Unternehmen, die Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten nutzen, unbenommen bleibt, auf einzelvertraglicher, betrieblicher oder tarifvertraglicher Ebene Aufstockungen der KUG-Leistungen vorzusehen.
Der ZDH steht mit der Bundesanstalt für Arbeit in intensivem Austausch, wie die Antragsverfahren weiter vereinfacht werden können und dass die Betriebe rasche Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten. Auch in diesem Zusammenhang gilt, dass die Hilfen die Unternehmen rasch erreichen.
Liquiditätszuschüsse für Kleinbetriebe zur Abfederung von Mietkosten:
Für Kleinunternehmen bis zu 10 Beschäftigten ist ein Liquiditätszuschuss zur Abfederung insbesondere laufender Mietkosten vorgesehen. Für Einmann-Betriebe und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) beträgt er bis zu 9.000 Euro, für Unternehmen zwischen 6 und bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro. Der Zuschuss ist als Einmalzahlung vorgesehen für die Dauer von insgesamt 3 Monaten. Reduziert der Vermieter den Mietzins, können nicht ausgeschöpfte Anteile des Zuschusses auch für die folgenden beiden Monate verwandt werden. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen, jedoch bei der Veranlagung zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer im kommenden Jahr gewinnwirksam zu berücksichtigen. Das dieser Liquiditätszuschuss nicht rückzahlbar ist, entspricht den Forderungen des ZDH. Dass er steuerbar ist, ist angemessen, da er ja das Wegbrechen von Umsätzen ausgleichen soll, die andernfalls zu versteuern gewesen wären. Die Begrenzung nur auf Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten greift zu kurz. Hier ist eine deutliche Ausweitung des Kreises der Begünstigten erforderlich. (Quelle: ZDH)

Hotlines für betroffene Unternehmen:
- BMWi-Hotline für Unternehmen: 030 18615-1515
- Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus,(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.): 030 346465100
- Hotline zu Fördermaßnahmen: 030 18615 8000
- Hotline der KfW: 0800 539 9001
- Hotline der Bundesagentur, zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur,
(Beantragung von Kurzarbeitergeld): 0800 45555-20 - Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen
(BAFA-Hotline): 06196 908-1444